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Wichtige Informationen zum Familienrecht

 

Scheidung, Zugewinnausgleich, Unterhalt und Sorgerecht sind für Rechtsanwalt Markus Roscher „sehr vertraute“ Begriffe.

Er weiß, dass neben der rein rechtlichen Herangehensweise ein Ehestreit und diesbezügliche Vermögensauseinandersetzungen immer auch mit persönlichen Problemen überfrachtet sind.

Auch hier ist zu unterscheiden zwischen den außergerichtlichen Chancen einer Streitbeilegung (die für alle Beteiligten weitaus günstiger ist) und dem Streit vor Gericht. Am besten ist es, wenn das Ehepaar noch in der Lage ist, gemeinsam mit dem Rechtsanwalt eine gerechte Ehescheidungsfolgenvereinbarung zu erarbeiten, die dann vom Gericht nur noch „abgesegnet“ wird. In diesen Fällen kann manchmal schon binnen weniger Monate die Scheidung erfolgen (vorausgesetzt am Scheidungstermin leben die Parteien bereits ein Jahr getrennt). Natürlich spart man auch erheblich an Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.

Der familienrechtliche „Supergau“ in vermögensrechtlicher Hinsicht sind Streitigkeiten über den Zugewinn und ansonsten Auseinandersetzungen über das Sorgerecht für die Kinder. Gerade wenn es um Kinder geht, muss der Anwalt den Parteien klarmachen, dass nicht ihr Interesse an den Kindern vorgeht, sondern immer das Kindeswohl. Das Sorgerecht selber bleibt im Übrigen ein zahnloser Tiger, da immer der Elternteil in entscheidender Weise Einfluss auf die Kinder hat, bei dem die Kinder leben. Wenn also um das Sorgerecht gestritten wird, dann kann dies zuweilen ein völlig überflüssiger Kampf sein. Das Sorgerecht sollte nur in ganz wenigen Ausnahmefällen (z.B. Mutter und Vater können absolut nicht mehr miteinander reden) an einen Elternteil übertragen werden. Man braucht in Erziehungsfragen auch nicht jeden kleinen Streit zum Gericht tragen, wenn man außergerichtliche Hilfe von Familienberatungsstellen und Mediatoren in Anspruch nimmt.

Beim Zugewinnausgleich vergessen viele Paare, dass sie – sofern nichts anderes vereinbart worden war – in einer Zugewinngemeinschaft leben (die eine Form der Gütertrennung darstellt!). Konsequenz: Nur das in der Ehe hinzugewonnene und noch vorhandene Vermögen muss nach der Ehe geteilt und aufgeteilt werden. Ansonsten gehört jedem seins.

Natürlich steht es Ihnen frei, den Anwalt schon vor Eheschließung aufzusuchen, um – was ausgesprochen sinnvoll ist – einen Ehevertrag abzuschließen oder sich über alle Fragen des Eherechts zu erkundigen. Dies hat überhaupt nichts mit Lieblosigkeit und einem Mangel an Romantik zu tun, sondern kann unter Umständen ein Fundament einer stabilen Ehe darstellen und beiden Partnern Sicherheit und Vertrauen für die Zukunft geben.

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Rechtsanwaltskanzlei Markus Roscher  | roscher@email.de