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Wichtige Informationen zum Erbrecht

 

Rechtsanwalt Roscher berät seit vielen Jahren Mandanten auf dem Gebiet des Erbrechts. Die Teilnahme an Lehrgängen und Fortbildungen ermöglichen ihm einen stets aktuellen Blick auf das Fachgebiet.

Erbschaftssteuer ist staatlicher Diebstahl!“ Deshalb ist es für Rechtsanwalt Roscher ein besonderes Anliegen, zusammen mit einem Steuerberater und einem Unternehmensberater, Steuersparmodelle für die Mandanten zu erarbeiten (Vorab-Erbe, Schenkungen etc.). 

Wie im Eherecht ist es auch im Erbrecht wichtig und empfehlenswert, alle zukünftigen Fragen schon „vorher“ geklärt zu haben. Bspw. beim Abfassen eines Testaments ist anwaltliche Hilfe angeraten, wenn die Familien- oder Vermögensverhältnisse kompliziert sind. Besonders häufig treten Fälle auf, in denen grundsätzlich Erbberechtigte von der Erbschaft ausgeschlossen wurden und nun um ihren Pflichtteil kämpfen.

Viele wissen nicht, dass ein maschinengeschriebenes Testament nicht gültig ist: Ein Testament ist eigenhändig aufzusetzen, mit vollem Zu- und Nachnamen zu unterschreiben und mit dem entsprechenden Datum zu versehen.

Für Ehepaare, die sich gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen (Berliner Testament) gilt, dass ein Partner alles handschriftlich niederlegt und der andere sich mit seiner Unterschrift dem Vorangegangenen anschließt und dies auch so ausführt. Achtung: Ein Pflichtteilsberechtigter kann nahezu niemals von seinem Pflichtteil ausgeschlossen werden, es sei denn, er hat dem Testator z.B. nach dem Leben getrachtet. Gerade beim Berliner Testament können Pflichtteilsberechtigte die vom Erblasser geplanten Vermögensverschiebungen erheblich zu ihren Gunsten beeinträchtigen. Bei derartigen Konstellationen kann der Anwalt einige Absicherungen im Testament verankern.

Achtung: Zwar zählt nur das aktuellste wirksame Testament, jedoch sind auch ältere vorhandene Testamente beim Nachlassgericht abzugeben, da man sich ansonsten einer Urkundenunterdrückung strafbar macht. Das Gericht entscheidet dann, welches Testament das allein gültige ist.

Rechtsanwat Markus Roscher bei Sabine Christiansen "Erbschaftssteuer ist staatlicher Diebstahl"

Markus Roscher in der Financial Times zum Erbrecht

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Rechtsanwaltskanzlei Markus Roscher  | roscher@email.de